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Aktuelles zur Situation der Psychotherapeuten und Hintergrundinformationen zur Versorgungslage
finden Sie hier
14.12.2020
Unser Hygienekonzept
Liebe Besucher dieser Praxis,
damit wir alle gut durch diese Zeiten kommen, haben wir folgende Maßnahmen in unserer Praxis getroffen:
1. Jeder der die Praxis betritt muss sich die Hände desinfizieren
2. Kein Patient braucht Klinken anzufassen. Wir öffnen für Sie die Türen.
3. Dort wo kein Abstand gehalten werden kann, werden Masken getragen.
4. In jedem Therapieraum steht eine transparente Wand und ein Luftreiniger
5. Zwischen den Therapiesitzungen werden die Fenster geöffnet & gelüftet.
6. Wer Erkältungssymptome zeigt, darf die Praxis nicht betreten.
Bleiben Sie gesund!
07.01.2020
Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_09/_02/Petition_98780.html
Begründung
Alle Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Krankenhäuser in Deutschland sind verpflichtet, sich über die TI miteinander zu vernetzen. Sämtliche Diagnosen und Patientendaten aller gesetzlich
Versicherten sollen in elektronischen Patientenakten auf zentralen Servern privater Betreiber außerhalb der Praxen gespeichert werden. Die Daten sind bereits als Rohmaterial für Forschungszwecke
vorgesehen.
Patientendaten, Diagnosen und Befunde sind jedoch besonders sensibel und schützenswert. Daten auf zentralen Servern können gehackt, veröffentlicht, missbraucht, verändert und gelöscht werden.
Eine zentrale Speicherung der Daten ermöglicht zudem eine komplette Kontrolle von Patienten und Ärzten. Kein Arzt wird für die Einhaltung des Datenschutzes einmal freigegebener Daten garantieren
können.
Die Schweigepflicht ist in Gefahr!
Viele betagte Patienten, psychisch Kranke oder demente Menschen werden ausgegrenzt, da sie ihre elektronische Patientenakte gar nicht nutzen können. Die Gesprächszeit beim Arzt wird noch knapper,
da die Bedienung der elektronischen Patientenakte zeitintensiv sein wird. Wichtige Informationen drohen in der Datenmenge unterzugehen, die Behandlungsqualität kann sich dadurch sogar
verschlechtern.
Die Entwicklung der TI hat über 2 Milliarden Euro gekostet, bisher ohne erkennbaren Nutzen für die Gesundheit der Patienten. Bisher profitieren davon ausschließlich IT-, Telekommunikations- und
Beratungsfirmen. Das Geld fehlt dafür in der Patientenversorgung. Etwa alle drei bis fünf Jahre wird die Hardware zu ersetzen sein. Das bedeutet weitere Kosten für das Gesundheitswesen,
finanziert aus Beiträgen der Versicherten.
Zahlreiche Ärzte und Psychotherapeuten haben diese Aspekte und Risiken abgeschätzt und sich bewusst gegen eine Anbindung an die TI entschieden. Obwohl sie verantwortungsvoll handeln, werden sie
vom Gesetzgeber mit Honorarabzügen bestraft.
Echte Fortschritte durch Digitalisierung in der Medizin sind zu begrüßen. Eine sichere Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten sowie von Ärzten und Psychotherapeuten untereinander ist
wünschenswert.
Die TI in der derzeitigen Form, eine zentrale Datenspeicherung sämtlicher Patientendaten sowie ein Druck oder Zwang zur Nutzung und Installation von TI und ePA sind jedoch abzulehnen.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt bzw. Psychotherapeut und Patient sowie die Vertraulichkeit sensibler Patientendaten sind unveräußerlich!
(Die Bezeichnungen „Ärzte, Psychotherapeuten, Patienten, Apotheker“ wurden wegen der leichteren Lesbarkeit gewählt. Gemeint sind sowohl männlich, weiblich als auch divers.)
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_09/_02/Petition_98780.html
25.11.2018
Im Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde kurzfristig ein Zusatz zum § 92 Abs.6a SGB V eingeführt. Er sieht eine „gestufte Steuerung“ von hilfesuchenden psychisch kranken Menschen vor.
Was bedeutet das konkret:
- Patienten haben kein Erstzugangsrecht mehr zum Psychotherapeuten. Sie müssen zuerst sich in "Steuerungszentren" vorstellen. Dort wird bestimmt
welche Behandlung der Patient in Anspruch nehmen darf. Somit können Patienten wahrscheinlich auch nicht mehr den Behandler oder die Therapiemethode selber wählen. Die Rechte der Patienten werden
massiv eingeschränkt.
- Der Entwurf diskriminiert
darüber hinaus auch die Psychologischen Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärzte, die aufgrund ihrer Fachkunde und
Zulassung alle über die Qualifikation zur Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlungsplanung verfügen.
Zeichnen Sie jetzt die Online-Petition gegen das "Terminservice- und Versorgungsgesetz
(TSVG)" mit (oder drucken die Unterschriftenliste aus & unterschreiben dort)
Link zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_10/_25/Petition_85363.html
Linkt zur Unterschriftenliste:
Weitere Informationen:
"Berlin, 02. Oktober 2018. Vier große Fach- und Berufsverbände der Psychotherapeuten lehnen den Vorschlag Nr.51b im Kabinettsentwurf der Bundesregierung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in der vorliegenden Form einhellig ab. „Wir teilen die Zielsetzung der Politik, für Menschen mit psychischen Erkrankungen schnell und zeitnah einen psychotherapeutischen Therapieplatz bereitstellen zu können. Aus diesem Grund kämpfen die Psychologischen und Ärztlichen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten seit Jahren darum, eine deutlich bessere Versorgung zu erreichen. Die aktuellen Vorschläge der sog. ‚gestuften und gesteuerten Versorgung‘ für Menschen mit psychischen Erkrankungen würden aber neue Hürden schaffen und den Zugang zur Psychotherapie erschweren."
„Menschen mit psychischen Erkrankungen zuzumuten, eine zusätzliche Prüfung ihres Behandlungsbedarfs nicht durch ihren Behandler, sondern durch eine spezielle ‚Steuerungspraxis‘ vornehmen zu lassen, stellt eine beispiellose Diskriminierung dieser Patientengruppe dar. Sie müssten mehrere Stationen durchlaufen und sich mehreren Fachleuten offenbaren, ihre Autonomie würde eingeschränkt. Die Politik scheint die Notlage vieler psychisch erkrankter Menschen nicht ausreichend nachzuvollziehen.“
06.03.2018
Petition:
Conclusio: Die Zwangsanbindung psychotherapeutischer Praxen bringt für die Arbeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten keinen Gewinn, birgt aber diverse und in der Zukunft nicht kalkulierbare Risiken. Die besondere und bisher ausreichend gewährleistete Sorgfalt im Datenschutz unserer Patientinnen und Patienten, wird durch die Anbindung unserer Praxen an die Telematikstruktur verletzt. Wir plädieren daher an Sie als Bundesbeauftragte für den Datenschutz, dafür zu sorgen, dass psychotherapeutische Praxen von der Anbindungspflicht an die Telematikstruktur ausgenommen werden.
Quelle: http://bit.ly/2CZvBt5
Wer ganz alleine ist, erkrankt häufiger schwer. Experten sprechen bereits von einem Megatrend. Ist Einsamkeit eine Krankheit? Ein Leiden, das ansteckend ist und tödlich verlaufen kann? Der Ulmer Psychiater Manfred Spitzer will genau das belegen: In seinem Buch „Einsamkeit, die unerkannte Krankheit“ beschreibt er, welchen Einfluss das Phänomen seiner Ansicht nach auf Körper und Seele haben kann. Seine These: Wer einsam ist, erkrankt häufiger als andere Menschen beispielsweise an Krebs, einem Herzinfarkt, Schlaganfall, an Depressionen oder Demenz. Zudem breite sich Einsamkeit aus wie eine Epidemie – man könne bereits von einem Megatrend sprechen.
Quelle: https://m.tagesspiegel.de/weltspiegel/soziale-isolation-die-einsamkeit-breitet-sich-in-deutschland-aus-wie-eine-epidemie/21035520.html
03.07.2017
Bald werden alle ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen dazu gezwungen, die Diagnosen und Behandlungen aller Patienten zentral/online zu speichern. Das bedeutet, dass jede Diagnose die jemals gestellt wurde bis zum Lebensende sichtbar bleibt. Das ist nicht nur für die Ärzte & Psychotherapeuten, sowie allen Versicherten teuer, sondern es gibt auch viele Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Daten:
http://stoppt-die-e-card.de
Quelle: https://tfd358bd6.emailsys1a.net/mailing/81/1154750/2640294/25021/138b92ee9d/index.htmlPressemitteilung vom 03.07.2017
Text:
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich die Digitalisierung des Gesundheitswesens so vorgestellt: Seit 1. Juli 2017 müssen
sich alle Arzt- und Zahnarztpraxen, Kliniken und später auch Apotheken online an ein riesiges Datennetz der Krankenkassen anschließen. Zugangsschlüssel ist die elektronische Gesundheitskarte
(eGK). Für die Freie Ärzteschaft (FÄ) liegen die Interessen dahinter auf der Hand: „Politik, Krankenkassen und Gesundheitsindustrie wollen die Krankheitsdaten aller Bürger zentral speichern, um
das Gesundheitswesen zu steuern und Rendite zu erwirtschaften“, sagte FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder am Montag in Hamburg. „Angesichts bedrohlicher Hackerangriffe in jüngster Zeit ist das
verantwortungslos.“
Als Erstes sollen die Arztpraxen und Klinikambulanzen mit der Aktualisierung der sogenannten Stammdaten der Versicherten, wie etwa Wohnort und Versichertenstatus, Verwaltungsaufgaben der
Krankenkassen übernehmen. „Damit wird uns Zeit für die Patienten genommen“, erläutert Lüder. „Außerdem ist dieser sogenannte Online-Rollout ein Flop: Die technischen Geräte – ein sogenannter
Konnektor und ein onlinefähiges Chipkartenlesegerät – sind für den Realbetrieb in den Praxen noch gar nicht vorhanden. Insidern zufolge dürften diese Geräte frühestens im November 2017 verfügbar
sein. Und das zu gepfefferten Preisen: Aufgrund der Monopolstellung des Anbieters soll ein Konnektor etwa 2600 Euro kosten.“
Ein Preis, den letztlich auch die Versicherten zahlen. Die Kosten für die gesetzlich Versicherten werden mit weiteren etwa 700 Millionen Euro für das eGK-Projekt veranschlagt. „Außerdem“, so
Lüder, „wird es durch den Online-Datenabgleich mit ziemlicher Sicherheit in den Arztpraxen zu deutlichen Verzögerungen im Praxisablauf und längeren Wartezeiten bei der Anmeldung kommen.“ Die
Anbindung an das Datennetz, gehostet bei der Bertelsmann-Tochter Arvato, ist auch nicht freiwillig. Praxen, die das bis zum 1. August 2018 nicht erledigt haben, müssen mit Geldstrafen
rechnen.
Ärztliche Schweigepflicht weiter verteidigen
Aus Sicht der Ärzte ist eine Totalvernetzung im Gesundheitswesen gefährlich, weil Cyberangriffe die Sicherheit der Patienten gefährden. Das hat jüngst der Deutsche Ärztetag unmissverständlich
klar gemacht. Lüder kritisiert scharf die Regierung: „Einer Bundesregierung, die derzeit lauter neue Gesetze zu Bundestrojanern und zur Ausforschung der Onlinekommunikation der Bürger erlässt,
kann man eine Verantwortung für Datenschutz und bürgerliche Freiheitsrechte absprechen“. Auch die ärztliche Schweigepflicht sei für die Große Koalition kein schützenswertes Gut mehr, wie das neue
Bundeskriminalamtgesetz zeige.
„Ärzte und Patienten brauchen keine zentralen Datenberge. Wir werden die ärztliche Schweigepflicht weiter verteidigen“, betont die FÄ-Vizevorsitzende. Arztpraxen könnten jetzt erst einmal
abwarten, bevor sie Verträge für Geräte abschließen, die noch nicht existieren. Danach könne man die gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit wahrnehmen, eine sogenannte Stand-alone-Lösung zu
installieren, damit die Patientendaten in der Praxis geschützt blieben. Unverschämt findet Lüder die Ankündigung, dass Ärzte, die ihre Schweigepflicht ernstnehmen und diese Lösung realisieren,
finanziell bestraft werden sollen.
Berlin, 06. Februar 2017. Die Einkommenssituation der in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung tätigen Psychotherapeuten verschlechtert sich weiter. Das zeigt der aktuell vorgelegte Jahresbericht 2015 des Zentralinstitutes für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI), der die wirtschaftliche Situation und Rahmen-bedingungen in der vertragsärztlichen Versorgung der Jahre 2011 bis 2014 erfasst.
„Die Geringschätzung psychischen Leids zeigt sich auch im Umgang mit denjenigen, die psychisch kranke Menschen behandeln. Professionelle Psychotherapie braucht eine ausreichende finanzielle Grundlage, die der zeitintensiven und aufwändigen Arbeit mit psychisch kranken Menschen gerecht wird“, kritisiert Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) heute in Berlin.
Versorgung psychisch Kranker optimieren
Quelle: DPtV - Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung
5.08.16 /Pressemitteilung 06/2016 - DAK: Erneut steigende Fehltage durch psychische Erkrankungen
Berlin, 04.08.2016. Nach dem gestern vorgestellten DAK-Report nimmt der Anteil von Krankschreibungen aus psychischen Gründen weiter zu. Nach den Rückenleiden und Krankheiten des Atmungssystems sind psychische Krankheiten die dritthäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Dabei fällt auf, dass die Betroffenen besonders lange ausfallen: Im Durchschnitt gehen 35 Fehltage pro Jahr auf psychische Erkrankungen zurück. Im Vergleich: Bei Krebserkrankungen sind es 32 Tage. Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), sagt dazu: „Nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nehmen psychische Krankheiten nicht zu, sie werden mittlerweile nur eher erkannt. Eine Depression war auch früher eine Depression, nur wurde sie von Ärzten entweder nicht erkannt oder nicht vollständig diagnostiziert. Die mit psychischen Krankheiten oft verbundenen körperlichen Symptome wie Schmerzen bei Depressionen oder Schwindel und Herzbeschwerden bei Angststörungen können fälschlicherweise körperlichen Ursachen zugeordnet worden sein und wurden dementsprechend auch oft rein medikamentös behandelt. Das ändert sich allmählich und ist außerordentlich positiv zu bewerten”.
Weiterhin sei das deutsche Gesundheitswesen immer noch zu stark somatisch orientiert, meint Lubisch, der Blick auf die Psyche hinter den körperlichen Symptomen oft schwierig. „Viel Geld wird für die technisierte Medizin und für unzureichende psychopharmazeutische Behandlungen ausgegeben“, unterstreicht Lubisch weiter. So seien allein die Ausgaben für Antidepressiva mindestens genauso hoch wie die Ausgaben für die gesamte ambulante psychotherapeutische Versorgung durch etwa 25.000 Psychotherapeuten.
Psychotherapien wirken anders als Psychopharmaka und bedeuten in der Regel einen höheren Aufwand für den Patienten als eine Medikamenteneinnahme. Aber sie wirken nachweislich nachhaltig, weil ihr Ziel darin besteht, Einstellungen und Verhalten langfristig zu verändern. Wird eine psychische Störung nicht frühzeitig behandelt, wird deren Chronifizierung begünstigt. Solche langwierigen Krankheitsverläufe sind auch der Hauptgrund für zeitintensive Arbeitsausfälle und Frühberentungen. Neben dem unnötigen Leid der Betroffenen, entstehen hier hohe Kosten für Arbeitgeber und das deutsche Sozialversicherungssystem.
Die DPtV fordert die gesetzliche Möglichkeit zur Prävention psychischer Erkrankungen durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, auch im betrieblichen Kontext. Es ist in Anbetracht der alarmierenden Zahlen völlig unverständlich, warum die Expertise von über 20.000 Psychotherapeuten für präventive Aufgaben durch das kürzlich verabschiedete Präventionsgesetz vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt wurde.
„Wir erwarten deshalb von der Politik, dass sie in ihrem gesundheitspolitischen Handeln einen besonderen Schwerpunkt auf die Optimierung der Versorgung psychisch kranker Menschen richtet und dafür auch die nötigen Finanzmittel bereitstellt“, fordert Lubisch.
Quelle: Aktionstag Psychotherapie
Zitate:
"Er zeigt, dass alle Psychotherapeuten nicht nur mit großem Abstand immer noch am untersten Ende der Einkommensskala aller Arztgruppen liegen, sondern dass sich der Abstand immer mehr vergrößert. "
"Demgegenüber sind die Psychotherapeuten nicht nur bei den absoluten Zahlen, sondern auch bei der Entwicklung der Überschüsse klar die Verlierer. Dass es nicht, wie so oft behauptet, an unterschiedlichen Arbeitszeiten liegen kann, zeigen die regelmäßigen Erhebungen der Arbeitszeiten durch das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) der KBV. Gemäß dessen Jahresbericht 2012 verdienten Psychotherapeuten bezogen auf eine Stunde Arbeitszeit nur halb soviel wie die Ärzte. „Bei den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist der Negativrekord noch deutlicher, weil viele unserer notwendigen, aber nicht vergüteten Leistungen gar nicht auftauchen“, bemängelt Dipl.-Psych. Marion Schwarz, Vorsitzende des Berufsverbands der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (bkj).
„Die Versorgung psychisch Kranker ist immer noch dramatisch unterfinanziert. Das betrifft sowohl die psychiatrischen Gesprächsleistungen als auch die Psychotherapie in unserem Fach“, betont Dr. Christa Roth-Sackenheim, Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher Psychiater (BVDP)."
25.11.2015
Entspannung durch innere Achtsamkeit
Wissenschaftliche Studien belegen, dass Achtsamkeits-Training heilsam ist und das Wohlbefinden steigert.
Zitat:
Am Anfang steht ein Wunsch - W, wie "wish". Ich formuliere einen Wunsch für die Zukunft, der mir am Herzen liegt. Dann male ich mir das Ergebnis aus - O, wie "outcome". Wie fühlt es sich an, wenn sich der Wunsch erfüllt? Was ist es, was mich daran so reizt?
Dann kommt das Umlegen des Schalters: Welches Hindernis steht mir im Weg? Auf Englisch heißt Hindernis "obstacle" - das ist das zweite O. Als letztes kommt das P für "plan". In diesem Schritt überlegt man sich, wie man das Hindernis überwinden kann.
Zitat: Das moderne Leben ist ein übermüdetes Leben: Jeder dritte Deutsche schläft schlecht. Das Problem liege auch in der Gesellschaft, sagt ein Schlafmediziner. Er fordert eine neue "Schlaf-Wach-Kultur".
"In den Ferien regt es sie weniger auf, wenn sie nicht einschlafen kann. Sie lag in dem Haus in Italien, das sie mit Freunden gemietet hatten, sieben Erwachsene. Aber sie musste ja morgens nicht ins Büro. Nicht früh mit der Tochter aufstehen, die noch zur Schule geht. Trotzdem, kein Schlaf, kein Dahindämmern, nichts. Sie stand wieder auf, so wie es Schlafexperten empfehlen, bloß nicht hellwach liegen und mit der Unruhe den Ärger in sich wachsen lassen, sie kennt die Ratschläge längst, und ging hinunter, zur Küche.
In der Küche saß schon einer der anderen. In den nächsten Stunden füllte sich der Raum. Irgendwann kam auch ihr Mann. Der schläft abends zwar schnell ein, kommt aber schlecht in den Schlaf zurück, wenn er wach wird. Da saßen sie also um den großen Tisch. Sieben Freunde, alle im mittleren Alter, mit guten Jobs und netten Kindern. Und in dieser einen italienischen Nacht: sieben Schlaflose.
Sie erzählten sich von ihren Nächten, die mitunter vorne und hinten zerfasern. Oder mittendrin. Auch zu Hause. Gerade zu Hause. War es nicht mal so, dass man sich jeden Abend hinlegte, die Augen zuklappte und wegsank, für Stunden? War Schlafen nicht mal ganz einfach gewesen? Was ist passiert?"
11 Mai 2015
Quelle:
Mehr Geld für die Seele: Psychotherapeuten demonstieren
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Mit T-Shirts mit Aufrucken wie «Mehr Geld für die Seele» und Plakaten mit Forderungen wie «Sprechende Medizin muss sich lohnen» haben Psychotherapeuten am Montag in Frankfurt für eine gerechtete Honorarverteilung demonstriert. Psychotherapeuten verdienten mit Abstand weniger als alle anderen Arztgruppen, kritisierten Redner bei dem Aktionstag, zu dem zehn Verbände aufgerufen hatten. Rund 400 Teilnehmer forderten «Honorargerechtigkeit jetzt!». Gesetzgeber, Kassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) müssten endlich tätig werden: «Gute Psychotherapie braucht faire Bedingungen.» Die KBV kam am Montag in Frankfurt zu ihrer Vertreterversammlung zusammen. Am Dienstag beginnt der 118. Deutsche Ärztetag, zu dem auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erwartet wird.
05. Mai 2015
Die Versorgung psychisch Kranker ist immer noch dramatisch unterfinanziert.
Pressemitteilung der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung
Während die Überschüsse aller Arzt-Gruppen vom 4. Quartal 2013 im Verhältnis zum 4. Quartal 2012 um vier Prozent gestiegen sind, waren es bei den Psychotherapeuten nur 2,3 Prozent. „Deutlicher kann die Ungerechtigkeit nicht dargestellt werden“, empört sich die Landesvorsitzende Hessen der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Dipl.-Psych. Else Döring. „Genau dagegen werden wir uns so lange wehren, bis die Honorierung der Bedeutung unserer Arbeit für unsere Patienten entspricht“.
Der Unterschied wird noch deutlicher, wenn man zum Vergleich die Arztgruppen heranzieht, die für die Bestimmung des Mindesthonorars der Psychotherapeuten gemäß Bundessozialgericht-Rechtsprechung maßgeblich sind. Diese Arztgruppen (Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Orthopäden, Urologen) haben sogar um 7,2 Prozent zugelegt. „So kann es eindeutig nicht weitergehen“, betont Dipl.-Psych. Tilo Silwedel vom Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp).
Demgegenüber sind die Psychotherapeuten nicht nur bei den absoluten Zahlen, sondern auch bei der Entwicklung der Überschüsse klar die Verlierer. Dass es nicht, wie so oft behauptet, an unterschiedlichen Arbeitszeiten liegen kann, zeigen die regelmäßigen Erhebungen der Arbeitszeiten durch das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) der KBV. Gemäß dessen Jahresbericht 2012 verdienten Psychotherapeuten bezogen auf eine Stunde Arbeitszeit nur halb soviel wie die Ärzte. „Bei den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist der Negativrekord noch deutlicher, weil viele unserer notwendigen, aber nicht vergüteten Leistungen gar nicht auftauchen“, bemängelt Dipl.-Psych. Marion Schwarz, Vorsitzende des Berufsverbands der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (bkj).
"Die Versorgung psychisch Kranker ist immer noch dramatisch unterfinanziert. Das betrifft sowohl die psychiatrischen Gesprächsleistungen als auch die Psychotherapie in unserem Fach“, betont Dr. Christa Roth-Sackenheim, Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher Psychiater (BVDP).
Quelle:
Aktuelle Zahlen beweisen – Ungleiche Honorarverteilung
hält an
13. April 2015
„Psychische Erkrankungen müssen vertraulich bleiben“
Zitate:
"Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hält neue Regelungen zur Schweigepflicht oder gar ein Berufsverbot bei psychischen Erkrankungen für schädlich.
„Jeder Arzt und Psychotherapeut ist schon jetzt nicht an seine Schweigepflicht gebunden, wenn ein Patient sich selbst oder Leib und Leben anderer bedroht“, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter klar. „Der wirksamste Schutz für alle ist jedoch ein psychisch kranker Mensch, der in Behandlung ist und dort offen über seine Gedanken und Gefühle sprechen kann. Er sollte vor allem in Krisen keine Scheu haben müssen, sich anderen anzuvertrauen und professionelle Hilfe zu suchen.“"
"In Deutschland erkranken jährlich knapp 18 Millionen Menschen an einer psychischen Störung. Rund sechs Millionen leiden an einer Depression, davon drei Viertel an einer mittleren oder schweren Depression. Bisher erhält gerade einmal gut die Hälfte der depressiv kranken Menschen eine professionelle Behandlung. „Diese viel zu niedrige Behandlungsrate ist darauf zurückzuführen, dass psychische Erkrankungen immer noch stark stigmatisiert sind“, erklärt der BPtK-Präsident. „Es ist deshalb völlig inakzeptabel, jetzt so viele Menschen unter einen pauschalen Verdacht zu stellen, für andere gefährlich zu sein.“
Depressive Menschen gefährden vor allem sich selbst. Schwer psychisch kranke Menschen, die suizidgefährdet sind, sind außerdem meist gar nicht arbeitsfähig und häufig in stationärer Behandlung. Dass sie andere Menschen gefährden, ist die absolute Ausnahme."
Quelle:
Pressemitteilung der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung
nach dem Unglück des Germanwings-Fluges 4U9525 zur
Aufweichung der Schweigepflicht - Pressemitteilung 5/2015
Zitate:
„Die ärztliche und psychotherapeutische Schweigepflicht muss zum Schutz der betroffenen Patienten erhalten bleiben, eine Aufhebung für bestimmte Berufsgruppen wäre kontraproduktiv“, äußerte heute der stellvertr. Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Dipl.-Psych. Dieter Best.
„Wir müssen verhindern, dass es nach den Fortschritten der letzten Jahre, wieder zu einer stärkeren Stigmatisierung psychisch kranker Menschen kommt“, verdeutlicht Best. „Psychisch Kranken gegenüber sollte man sich nicht anders verhalten als körperlich Kranken. Es ist gut, dass zunehmend offen über Depressionen, Angststörungen und andere psychische Störungen berichtet und gesprochen wird. Für unsere Gesellschaft wäre es schlecht, wenn es zu einem Rückschlag käme“, sagt Best heute.
Quelle:
Nur Schaden, kein Nutzen - Aufweichung der Schweigepflicht
- Pressemitteilung 5/2015- DPtV