Praxis Hippenstiel

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#WirHelfenIhrKürzt

30.04.2026

In der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich versicherter Patienten wird es für Psychotherapeuten seit Jahren zunehmend schwieriger. Wir sehen uns mit immer mehr Vorschriften, Regeln und bürokratischem Aufwand konfrontiert, der viel Zeit in Anspruch nimmt, Druck erzeugt und dadurch die Zeit für die eigentliche Behandlung reduziert. Unsere therapeutische Behandlungsfreiheit wird zunehmend eingeschränkt.

Gleichzeitig sind die Verdienstmöglichkeiten ambulanter Psychotherapeuten seit Jahren begrenzt: Selbst bei maximaler Auslastung (50-60 Arbeitsstunden pro Woche) können sie lediglich den durchschnittlichen Verdienst der am schlechtesten verdienenden Facharztgruppe erreichen – und das bezogen auf deren Einkommen vor zwei Jahren.

Und nun soll im Bereich der ambulanten Psychotherapie noch weiter gespart werden. ( Ambulante Psychotherapie macht gerade einmal 1–1,5 % der Gesamtkosten der gesetzlichen Krankenversicherung aus.)

Wenn der Gesetzesentwurf von Nina Warken zur Einsparung in der gesetzlichen Krankenversicherung in dieser Form verabschiedet wird, hätte das zur Folge, dass es deutlich weniger ambulante Psychotherapieplätze für gesetzlich Versicherte geben wird als ohnehin schon. Das ist besonders tragisch, da bereits jetzt ein erheblicher Mangel an Therapieplätzen besteht.

Nicht nur, dass seit dem 1.4. weniger Mittel für Psychotherapie zur Verfügung stehen – der Gesetzesentwurf sieht weitere Kürzungen vor. Gleichzeitig steigen die Kosten für die Praxisführung kontinuierlich. Besonders bedrohlich für die Versorgung ist die geplante Herausnahme psychotherapeutischer Leistungen aus der Extrabudgetierung und ihre Überführung in eine Budgetierung. Wie diese konkret ausgestaltet sein wird, ist derzeit unklar. Möglich wären Obergrenzen für die Behandlung gesetzlich Versicherter pro Quartal oder andere Einschränkungen, die dazu führen könnten, dass Psychotherapeuten ihre GKV-Praxen aufgeben und sich anderen Tätigkeitsfeldern zuwenden.

Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung bei dieser Petition (auch wenn das Quorum bereits nach 24 Stunden erreicht wurde – jede Stimme zählt und macht die Dringlichkeit des Anliegens sichtbar). Lassen Sie uns zusammen ein Zeichen setzen für eine gute psychotherapeutische Versorgung!!:

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_03/_22/Petition_196912.html

Und bei change.org https://c.org/9fFwrzNKdR

 

März 2026

Die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen für gesetzlich Versicherte wurde zum 1. April 2026 um 4,5 % gekürzt – bei gleichzeitig steigenden Praxiskosten. Dabei macht die ambulante Psychotherapie gerade einmal etwa 1 % der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bilden ohnehin seit Jahren das Schlusslicht unter den Facharztgruppen, was die Vergütung betrifft – und ausgerechnet in diesem Bereich wird nun gekürzt. Für die gesetzlichen Krankenkassen spart das kaum nennenswerte Beträge ein.

Gleichzeitig führt es aber dazu, dass Praxen zunehmend gezwungen sind, privat versicherte Patientinnen und Patienten zu bevorzugen, um wirtschaftlich über die Runden zu kommen. Das kann nicht im Sinne einer guten und fairen Patientenversorgung sein.

 

Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung hat aus dem Anlass eine Petition zu der unsachgerechten Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung eingereicht. Die Petition mit der Nummer 196376 wird aktuell für die öffentliche Freigabe und Mitzeichnung im Petitionsausschuss geprüft. 

 

Es existiert bereits auf change.org eine Petition, die man unterzeichnen kann. 

Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?

Wie kann es überhaupt dazu kommen?
1x im Jahr überprüft ein Gremium aus Vertretern der GKV und der KV (Bewertungsausschuss)  die Vergütung  psychotherapeutischer Leistungen. 

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung eine Untergrenze noch rechtskonformer Vergütung psychotherapeutischer Gesprächsleistungen definiert. An dieser Untergrenze taktiert der GKV in den Verhandlungen im Bewertungsausschuss.

Nach der Rechtsprechung des BSG ist mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz noch vereinbar, wenn Psychotherapeut*innen bei Maximalauslastung (43 Wochen/36 Stunden Einzeltherapie und 52 Arbeitsstunden) und nach Abzug ihrer Kosten in der Lage sind, den durchschnittlichen Ertrag (auch hier Umsatz abzüglich Kosten) der unterdurchschnittlich verdienenden Facharztgruppen zu erreichen. Datengrundlage für die Ertragsermittlung sind die in den KBV-Honorarberichten veröffentlichten Umsätze, die jeweils zwei Jahre zurückdatiert vorliegen. Die Mindestvergütung der Psychotherapeutischen Leistungen für 2026 orientiert sich also an den Erträgen der Vergleichsfachärzte aus dem Jahr 2024. Auch diese Vorgehensweise hat das BSG nur in Ermangelung aktueller Zahlen gebilligt. 

 

 

https://www.dptv.de/aktuelles/meldung/honorarkuerzung-hintergrundinformationen/

 

https://www.dptv.de/aktuelles/meldung/schluss-mit-zahlentricks-gkv-verkennt-realitaet-in-den-praxen/

 

Mit anderen Worten: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kämpfen seit Jahren für eine faire Vergütung. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde durch Gerichtsurteile verpflichtet, zumindest ein Mindesthonorar an der unteren Grenze zu gewährleisten. In der Folge sind die Honorare der Psychotherapeuten prozentual stärker gestiegen als die der Ärzte – allerdings nur bis zu diesem Mindestniveau. Genau dieses Mindesthonorar wurde nun gekürzt.
Begründet wurde dies damit, dass die Honorare der Psychotherapeuten überproportional gestiegen seien. Durch die Kürzungen liegen sie nun jedoch erneut unter dem zuvor festgelegten Mindestniveau.

 

Diese Argumentation ist in sich nicht nachvollziehbar: Ein gerichtlich erstrittenes Mindestniveau wird zunächst erreicht – und genau dies dient anschließend als Begründung, es wieder zu unterschreiten.

 

Die Expertenkommission für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hat Eingriffe in Milliardenhöhe vorgeschlagen. Dabei sind etliche Vorschläge dabei, die die Vergütung der ambulanten Psychotherapie durch die GKV noch weiter reduzieren. Dazu gehört auch eine mögliche Begrenzung („Deckelung“) psychotherapeutischer Leistungen, die derzeit im Gespräch ist. Dies könnte dazu führen, dass Psychotherapeuten künftig nur noch eine bestimmte Anzahl an Behandlungsstunden über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können.

 

https://www.dptv.de/aktuelles/meldung/weitere-hiobsbotschaft-fuer-psychotherapeutische-versorgung/

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/finanzkommission-gesundheit-ergebnisse-30-03-26